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Mittwoch, 22.02.2012

ZIELE UND AUFGABEN DES BUNDESVERBANDES FÜR WOHNUNGSLÜFTUNG

Der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. wurde 1996 gegründet und fördert Maßnahmen des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung auf der Grundlage von Wohnungslüftungs- und Wärmerückgewinnungssystemen. Neben dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung bildet die Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene einen weiteren Schwerpunkt.

Seminare

Seminar DIN 1946-6 Wohnungslüftung

mit Beispielrechnungen der Programme Lüftungskonzept und Auslegung Neue Seminartermine sind am...

Software APP Lüftungskonzept

APP Lüftungskonzept

Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6
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Software Auslegungsprogramm

Auslegungsprogramm Wohnungslüftung

Aktuelle Version 2.1.2 (August 2011)

DIN 1946-6 Herausgeber: VFW und HEA

Entwicklung: ITG Dresden

Bestellfax Auslegungsprogramm DIN 1946-6

Informationen zum Programm

Neuerungen in Version 2.1

Download Vollversion 2.1.2 (Nutzer 2.0/2.1 bitte per email neue Lizenzdaten abfragen.)

Software Lüftungskonzept

Planungstool Lüftungskonzept

Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kostenfreier Download 2.8.10 Version...

Auslegungsprogramm DIN 1946-6 DEMO Version 2.1.2

Passwort bitte per email mit Adressangabe anfragen

Anfrage an den Verband

Hier können Sie eine Anfrage via Mail an den Bundesverband Wohnungslüftung e.V. senden

Aktuelles

CEP® CLEAN ENERGY & PASSIVEHOUSE 2012

Internationale Fachmesse und Kongress für Erneuerbare Energien & Effiziente Gebäude Neue Messe...

Herausforderung Immobilienwirtschaft am 24. Februar 2012 Berlin

Ort: NH Hotel Friedrichstraße Berlin von der Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.

Merkblatt

DIN1946_Lueftungskonzept.pdf

Merkblatt VFW Info zur DIN 1946-6 und zum Lüftungskonzept.

497 K

Rechtsgutachten

Information_Gutachten.pdf

Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung ?

801 K

Faxantwort_Bestellung_061227.pdf

Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen von Rechtsanwalt Dietmar Lampe.

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